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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,9481
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10 B ER (https://dejure.org/2011,9481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.01.2011 - L 20 AY 178/10 B ER (https://dejure.org/2011,9481)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER (https://dejure.org/2011,9481)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10
    In der Sache selbst führt die Antragstellerin aus, der Senat habe mit Beschluss vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 (Aussetzungs- und Vorlagebeschluss im Sinne von Art. 100 Abs. 1 GG) Leistungen nach § 3 AsylbLG als evident unzureichend angesehen.

    Auch der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine erweiternde Auslegung des § 2 Abs. 1 AsylbLG dahingehend, dass etwa Zeiten der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts oder des Bezugs anderer Sozialleistungen - wie etwa der von der Antragstellerin vorbezogenen Leistungen nach dem SGB II - nicht ausreichen, um die gesetzliche Vorbezugsfrist von 48 Monaten zu erfüllen (vgl. nur den von der Antragstellerin selbst angesprochenen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Senats vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09, der zu dieser Frage ausführlich Stellung nimmt).

    Wenn der Senat im Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 die Leistungen nach § 3 AsylbLG als für eine Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums evident unzureichend angesehen hat, so ist es ihm gleichwohl nicht möglich, der Antragstellerin durch einstweilige Anordnung vorläufig höhere als die gesetzlich genau bezifferten Leistungen nach § 3 AsylbLG zuzusprechen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 20 AY 4/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10
    Der Senat hat dies bereits in einem entsprechenden Fall mit Beschluss vom 01.06.2010 L 20 AY 4/10 B ER entschieden; im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG hat der Senat im Beschluss vom 04.08.2010 hierzu nochmals ergänzende Ausführungen gemacht.

    Das BVerfG hat die gegen den Beschluss des Senats L 20 AY 4/10 B ER erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10 nicht zur Entscheidung angenommen.

    b) Konnte der Antrag der Antragstellerin aus Gründen, die sie bereits dem Beschluss des Senats vom 01.06.2010 - L 20 AY 4/10 B ER sowie dem Beschluss vom 04.08.2010 im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG entnehmen konnte, im Zeitpunkt der Antragstellung beim Sozialgericht (29.10.2010) nicht mehr aussichtsreich erscheinen, so fehlte dem Antrag zugleich eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S.v. § 73a SGG i.V.m. § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10
    Auf einen Hinweis des Sozialgerichts auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.06.2008 - B 8/9 b AY 1/07 R hat die Antragstellerin ergänzend vorgetragen, die Entscheidung des BSG sei aus ihrer Sicht mit dem Willkürverbot aus Art. 3 Grundgesetz (GG) nicht zu vereinbaren.

    Es sei aufgezeigt worden, dass das Urteil des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9 b AY 1/07 R auf ihren Fall nicht übertragbar sei.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - L 20 AY 47/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10
    Der Senat hat dies bereits in einem entsprechenden Fall mit Beschluss vom 01.06.2010 L 20 AY 4/10 B ER entschieden; im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG hat der Senat im Beschluss vom 04.08.2010 hierzu nochmals ergänzende Ausführungen gemacht.

    b) Konnte der Antrag der Antragstellerin aus Gründen, die sie bereits dem Beschluss des Senats vom 01.06.2010 - L 20 AY 4/10 B ER sowie dem Beschluss vom 04.08.2010 im dazugehörigen Anhörungsrügeverfahren L 20 AY 47/10 B ER RG entnehmen konnte, im Zeitpunkt der Antragstellung beim Sozialgericht (29.10.2010) nicht mehr aussichtsreich erscheinen, so fehlte dem Antrag zugleich eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung i.S.v. § 73a SGG i.V.m. § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO).

  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und Darlegung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10
    Das BVerfG hat die gegen den Beschluss des Senats L 20 AY 4/10 B ER erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 2037/10 nicht zur Entscheidung angenommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 179/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 178/10
    Die Beschwerde der Antragstellerin ist sowohl hinsichtlich der Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (L 20 AY 178/10 B ER) als auch hinsichtlich der Versagung von Prozesskostenhilfe (L 20 AY 179/10 B) zulässig, aber unbegründet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 8 AY 59/12

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

    Höhere Leistungen nach § 3 AsylbLG hätten bis zur Entscheidung des BVerfG im Wege einer einstweiligen Anordnung ebenfalls nicht zugesprochen werden können, weil die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht waren (vgl. den ausführlichen Beschluss des erkennenden Senats vom 17. November 2011 - L 8 AY 80/11 B ER ; LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 - L 20 AY 79/10 B ER und vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 2037/10, zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - L 7 AY 3998/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Asylbewerberleistung -

    Der Senat ist deshalb nicht befugt, den Antragstellern unmittelbar gestützt auf Normen der Verfassung die im einstweiligen Rechtsschutz erstrebten höheren Leistungen zuzusprechen (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 a.a.O.; so auch die - soweit ersichtlich - ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. September 2010 - L 20 AY 69/10 B ER - und 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 18. April 2011 - L 15 AY 5/11 B ER - und 19. April 2011 - L 23 AY 7/11 B ER u.a. - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2011 - L 8 AY 81/10
    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutze sind höhere Leistungen nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den oben genannten Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl auch LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 L 20 AY 79/10 B ER und vom 10. Januar 2011 L 20 AY 178/10 B , beide in juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 2037/10 , zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER -, juris Rdnr 12).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 2037/10 (zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 L 20 AY 178/10 B ER , juris Rdnr 12) ausgeführt, eine Vorlage nach Artikel 100 Abs. 1 GG komme in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht in Betracht, weil in diesen Verfahren nur eine vorläufige Klärung herbeizuführen sei, bei der möglichst zeitnah entschieden werde, welche Leistungspflichten einstweilen gelten sollten; eine solche zeitnahe Klärung sei in einem Verfahren nach Artikel 100 Abs. 1 GG jedoch nicht zu erwarten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2011 - L 20 AY 179/10

    Sozialhilfe

    Die Beschwerde der Antragstellerin ist sowohl hinsichtlich der Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (L 20 AY 178/10 B ER) als auch hinsichtlich der Versagung von Prozesskostenhilfe (L 20 AY 179/10 B) zulässig, aber unbegründet.
  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10

    Abschiebestopp; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Beeinflussung der

    Ohnehin erscheint dieser vom LSG Niedersachsen-Bremen angenommene (seltene) Ausnahmefall angesichts der Ausführungen des LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER - mittlerweile zweifelhaft, denn das LSG Nordrhein-Westfalen hat in dem e.g. Beschluss unter Bezugnahme auf den Nichtannahme-Beschluss des BVerfG vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 2037/10 - ausgeführt, die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit könnten unmittelbar gestützt auf die Verfassung, insbesondere auf das aus Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 1 GG folgende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, keinen (weiteren) Leistungsanspruch - auch nicht vorläufig - zusprechen.
  • LSG Hessen, 13.12.2011 - L 4 AY 10/11
    Der Senat ist deshalb nicht befugt, den Antragstellern unmittelbar gestützt auf Normen der Verfassung die im einstweiligen Rechtsschutz erstrebten höheren Leistungen zuzusprechen (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 a.a.O.; so auch die - soweit ersichtlich - ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - L 7 AY 3998/11 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. September 2010 - L 20 AY 69/10 B ER - und 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 18. April 2011 - L 15 AY 5/11 B ER - und 19. April 2011 - L 23 AY 7/11 B ER u.a. - ; a.A. SG Mannheim Beschluss vom 10. August 2011 - S 9 AY 2678/11).
  • LSG Sachsen, 28.06.2011 - L 7 AY 8/10
    Abgesehen davon, dass der erkennende Senat die verfassungsrechtlichen Bedenken insoweit nicht vollständig teilt (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 04.01.2011 - L 7 SO 28/10 B ER - RdNr. 31; auch ThürLSG, Beschluss vom 03.08.2006 - L 8 AY 493/06 ER), sind höhere Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den o.g. Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 10.01.2011 - L 20 AY 178/10 B ER, RdNr. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2012 - L 8 AY 53/12
    Bis zur Entscheidung des BVerfG hätten im Wege einer einstweiligen Anordnung keine höheren Leistungen zugesprochen werden können, weil die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht waren (vgl den ausführlichen Beschluss des erkennenden Senats vom 17. November 2011 - L 8 AY 80/11 B ER , juris; LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 - L 20 AY 79/10 B ER und vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B - beide in juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 2037/10 -, zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER -, juris Rdnr 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2012 - L 8 AY 57/12
    Bis zur Entscheidung des BVerfG hätten im Wege einer einstweiligen Anordnung keine höheren Leistungen zugesprochen werden können, weil die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht waren (vgl den ausführlichen Beschluss des erkennenden Senats vom 17. November 2011 - L 8 AY 80/11 B ER , juris; LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 - L 20 AY 79/10 B ER - und vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B - beide in juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 2037/10 -, zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER -, juris Rdnr 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 8 AY 55/12
    Bis zur Entscheidung des BVerfG hätten im Wege einer einstweiligen Anordnung keine höheren Leistungen zugesprochen werden können, weil die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht waren (vgl den ausführlichen Beschluss des erkennenden Senats vom 17. November 2011 - L 8 AY 80/11 B ER , juris; LSG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2010 - L 20 AY 79/10 B ER - und vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B - beide in juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 2037/10 -, zitiert nach LSG NRW, Beschluss vom 10. Januar 2011 - L 20 AY 178/10 B ER -, juris Rdnr 12).
  • SG Hildesheim, 22.07.2011 - S 42 AY 41/11

    In Deutschland geduldeter kosovarischer Staatsangehöriger erhält Grundleistungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 8 AY 20/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 8 AY 72/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2012 - L 8 AY 36/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2012 - L 8 AY 132/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 8 AY 22/12
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